Die Weltwirtschaft schließt sich mit der FATF im Kampf gegen Geldwäsche zusammen.
Die Financial Action Task Force (FATF) setzt sich mit Nachdruck für die weltweite Bekämpfung von Finanzkriminalität (Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung) ein. Die Aufsichtsbehörde empfahl einige wichtige Änderungen bei den Praktiken zur Bekämpfung der Geldwäsche, überprüfte die entsprechenden Praktiken einiger ihrer Mitglieder (direkt und indirekt) und nahm neue Länder in ihre Mitgliederliste auf.
Die FATF ist eine der einflussreichsten globalen Finanzaufsichtsbehörden. Sie hat 39 Vollmitglieder und zahlreiche weitere Mitglieder über ihre angeschlossenen Organisationen (APG, CFATF, EAG usw.) weltweit, die sich für die umfassende Umsetzung der Geldwäschebekämpfungsvorschriften einsetzen. Die FATF verfolgt das Ziel, Geldwäsche in allen Ländern und Gebieten zu unterbinden. Zahlreiche Branchen, darunter der Finanz- und Nichtfinanzsektor, unterliegen den Meldepflichten gemäß den FATF-Empfehlungen.
Um die weltweite Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sucht die FATF ständig nach Lücken in den Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfungsbestimmungen sowie den entsprechenden Praktiken der Mitgliedsländer. Die regelmäßige Überprüfung der Geldwäschepraktiken ihrer Mitgliedsländer gehört zu ihren Aufgaben.
Auch im Jahr 2019 unternahm die FATF einige wichtige Schritte, um den Geltungsbereich ihrer Regelungen auf globaler Ebene auszuweiten und die Lücken zwischen den globalen Regelungen zu schließen. AML-Bestimmungen.
Saudi-Arabien wurde das erste arabische Mitglied der FATF
Die FATF weitet ihren Geltungsbereich durch die Aufnahme neuer Mitglieder auf globaler Ebene aus. Die Mitgliedschaft in der FATF verpflichtet ein Land zur vollständigen Einhaltung der FATF-Empfehlungen, wodurch es Kriminellen nahezu unmöglich wird, diese auszunutzen.
Saudi-Arabien setzt mit seinem Beitritt zur FATF Maßstäbe für die arabische und nahöstliche Welt. Das Land wendet die globalen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereits seit vier Jahren an. Im März 2019 stand Saudi-Arabien kurz vor der Aufnahme auf die schwarze Liste der FATF, konnte dies aber nur knapp verhindern und ist nun Vollmitglied der FATF.
Finanzinstitute und Unternehmen, die Finanzdienstleistungen jeglicher Art anbieten, unterliegen den globalen Geldwäschebestimmungen. Dies bedeutet, dass die neuesten Geldwäscheempfehlungen der FATF in Bezug auf Kryptowährungen und den Rechtssektor auch für meldepflichtige Unternehmen in Saudi-Arabien gelten. Diese Initiative Saudi-Arabiens dürfte dem Land, das durch die vollständige Umsetzung der 40 FATF-Empfehlungen als sicheres Land gilt, mehr Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Gleichzeitig werden die Unternehmen im Land strengen Kontrollen der Aufsichtsbehörden unterliegen.
Es ist höchste Zeit, dass Unternehmen in Saudi-Arabien die entscheidende Notwendigkeit erkennen, die AML-Vorschriften vollständig einzuhalten.
Pakistan auf der Grauen Liste
Die FATF überwacht ihre Mitgliedsländer bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Pakistan ist Mitglied der Asien-Pazifik-Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (APG) und steht seit 2018 unter Beobachtung der FATF. Grund dafür sind die Terroranschläge in Indien. Die indischen Behörden gaben an, dass die Anschläge von einer Terrorgruppe in Pakistan verübt wurden. Zudem stellten die Panama Papers die Praktiken Pakistans im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung infrage. Die pakistanischen Aufsichtsbehörden müssen die von der FATF empfohlenen proaktiven Maßnahmen ergreifen, um von der grauen Liste gestrichen zu werden.
Die FATF analysierte 2019 die Geldwäschebekämpfungspraktiken der Aufsichtsbehörden in Pakistan. Es steht noch eine Entscheidung darüber aus, ob Pakistan auf die schwarze Liste gesetzt wird oder nicht.
Dies zeigt, dass die FATF Verstöße ihrer Mitgliedstaaten nicht ignoriert. Um ihr gutes Image zu wahren, sind die Mitgliedstaaten stets bestrebt, strenge Maßnahmen zur Durchsetzung der Geldwäschebekämpfung im Wirtschaftssektor (finanziell und nichtfinanziell) zu ergreifen. Da die FATF-Mitgliedschaft nur der erste Schritt ist, müssen sich die Länder regelmäßigen FATF-Prüfungen unterziehen und eine kriminalitätsfreie Finanzinfrastruktur gewährleisten.
Unternehmen in Vollmitgliedsländern und Ländern mit indirekten Mitgliedschaften müssen daher unbedingt die Geldwäschebekämpfungsvorschriften vollständig einhalten. Andernfalls drohen schwerwiegende Konsequenzen wie hohe Geldstrafen, der Verlust der Kreditwürdigkeit und des Ansehens.
Änderungen der FATF-Bestimmungen
Die FATF gibt Empfehlungen ab, sobald sie Lücken in den globalen AML/CFT-Vorschriften feststellt. Im Jahr 2019 richtete die Behörde einige wichtige Empfehlungen an ihre Mitgliedsländer.
Die FATF empfahl 2019 die Einhaltung der AML-Vorschriften für den Kryptowährungs- und Rechtssektor. Der Rechtssektor ist verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficiary Owners, UBOs) der von ihm vertretenen Unternehmen zu überprüfen.
Außerdem sind Kryptowährungsunternehmen verpflichtet, bestimmte Praktiken anzuwenden. AML- und KYC-Konformität genau wie im Finanzsektor.
Grund für diese neuen Empfehlungen ist der Anstieg von Betrugsfällen in diesen Sektoren. Kryptowährungen werden weltweit von Finanzkriminellen massiv missbraucht. Einem Bericht zufolge wurden 2018 Kryptowährungen im Wert von 1.1 Milliarden US-Dollar gestohlen. Auch der Rechtssektor wird von Geldwäschern missbraucht, um Schwarzgeld in die Geschäftserlöse von Briefkastenfirmen einzuschleusen. Daher sind Juristen verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) der von ihnen betreuten Unternehmen zu überprüfen.
Die FATF empfiehlt außerdem Kunsthändlern und Edelmetallhändlern, KYC-Prüfungen ihrer Kunden durchzuführen und Transaktionen oberhalb des festgelegten Schwellenwerts zu melden.
Warum müssen Unternehmen die AML-Compliance einhalten?
Unternehmen des Finanz- und Nichtfinanzsektors fallen unter die AML-Empfehlungen der FATF. Unternehmen, die in Ländern tätig sind, die Voll- oder indirekte Mitglieder der FATF sind, sind verpflichtet, die globalen AML-Vorschriften strikt einzuhalten. Verstöße gegen diese Vorschriften haben schwerwiegende Folgen.
Verstöße können zu Geldstrafen, Reputationsverlust, Einbußen bei Kreditwürdigkeit und Marktwert sowie in manchen Fällen zur vollständigen Schließung des betroffenen Unternehmens führen. Ein Beispiel hierfür ist die estnische Filiale der Danske Bank, die aufgrund eines massiven Geldwäscheskandals geschlossen wurde. Die Bank sah sich zudem mehreren Klagen und hohen Strafen gegenüber.
Die jüngsten Bemühungen der FATF zeigen, dass die Organisation nichts unversucht lassen wird, um Geldwäsche weltweit zu bekämpfen. Unternehmen haben daher keine andere Wahl, als proaktive Maßnahmen gegen Finanzkriminalität zu ergreifen. KYC- und AML-Screening Die Überprüfung der Kunden vor deren Aufnahme eliminiert Risiken von vornherein. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens und beugt Betrug proaktiv vor. Solche Maßnahmen helfen Unternehmen, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Somit schaffen diese proaktiven Vorkehrungen eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
