Die Bank von Ghana veröffentlicht neue Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Bank von Ghana (BOG) hat neue Richtlinien eingeführt zu Bekämpfung der Geldwäsche/Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (AML/CFT&P).
Die Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit den Abschnitten 52 und 61 des AML-Gesetzes von 2020 (Gesetz 1044) und Abschnitt 92(2)(a)(vii) des Gesetzes über Banken und spezialisierte Einlageninstitute von 2016 (Gesetz 930) erstellt.
Nach Angaben der US-Organisation MOORDie Umsetzung des inzwischen aufgehobenen Geldwäschegesetzes von 2008 (Gesetz 749) und des Geldwäscheänderungsgesetzes von 2014 (Gesetz 874) sowie des Anti-Terrorismusgesetzes von 2008 (Gesetz 762) und anderer Gesetze hat unter anderem Ghanas Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung verstärkt.
Es wurde betont, dass der Zweck des Gesetzes 1044 nur dann erfüllt werden kann, wenn BOG und die Financial Intelligence Center (FIC) setzen ihre gemeinsamen Maßnahmen effektiv um und die verantwortlichen Institutionen (AIs) halten sich daran, und weiter: „Vor diesem Hintergrund haben der BOG und der FIC diese Leitlinie für KIs entwickelt.“
Die geänderten Verordnungen des Act 1044 und des Act 762, einschlägige FATF-Empfehlungen, die Best Practices des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sowie verschiedene globale Best Practices zu AML/CFT&P wurden in die Leitlinie aufgenommen.
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