EBA-Bericht deckt Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Zahlungsinstituten auf
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte Erkenntnisse über die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei EU-Zahlungsinstituten und hob die Nichteinhaltung der Vorschriften als Hauptursache für die erhöhten Risiken hervor.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) führte 2022 eine Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Zahlungsinstitutssektor durch. Am 16. Juni 2023 veröffentlichte die EBA ihre Ergebnisse zu den dabei festgestellten Problemen. ML/TF-Risiken in den genannten Institutionen. Der Bericht beleuchtet unter anderem die mangelhafte Bewertung und das unzureichende Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken durch die Zahlungsinstitute und ihre Aufsichtsbehörden.
Die EBA bekräftigt ihre Position zur Bewertung, indem sie betont, dass dieser Bericht die doppelten Vorteile der Berücksichtigung der darin angesprochenen Punkte unterstreicht. Die Einhaltung des Berichts wird nicht nur den EU-Binnenmarkt schützen vor Geldwäsche wird aber auch den Zugriff von PIs auf Zahlungskonten verbessern.
Der Artikel 9a Absatz 5 der Verordnung (EU) 1095/2010Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist beauftragt, Risikobewertungen hinsichtlich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken durchzuführen, die eine erhebliche Bedrohung für die Wirtschaft der EU und ihren Finanzsektor darstellen. In diesem Zusammenhang Richtlinie (EU) 2015 / 849 ('AMLD') unterwirft Zahlungsinstitute Risikobewertungen hinsichtlich der vorgenannten Risiken.
Die umfassende Risikobewertung der EBA stützte sich auf Beiträge aus verschiedenen Quellen, darunter:
- Peer-Review zur Genehmigung von PI-Anträgen gemäß der überarbeiteten Fassung PSD2.
- Antworten auf Fragebögen und bilaterale Interviews mit EU-Aufsichtsbeamten.
- Daten extrahiert aus EuReCA-Datenbank
Das Hauptziel der Bewertung von 2022 war die Klärung folgender Punkte. Erstens wollte die Behörde ein klares Bild der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken gewinnen, denen staatliche Stellen ausgesetzt sind. Die Ermittlung des Ausmaßes und der Art dieser Risiken erfolgte im Rahmen desselben Ziels. Zweitens sollte die Wirksamkeit der bestehenden Gegenmaßnahmen ermittelt werden.
Im Anschluss an die Bewertung hob der Bericht hervor, dass Zahlungsinstitute grenzüberschreitende Transaktionen in Verbindung mit Anonymität ermöglichen, wodurch das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steigt. Verstärkt werden diese Risiken durch die zunehmende Verbreitung virtueller IBANs und die Nutzung von Drittanbieter-Zahlungsabwicklung. Der Bericht stellt fest, dass diese Risiken auf uneinheitliche Autorisierungspraktiken in der EU und unzureichend qualifiziertes Personal im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) bei den Zahlungsinstituten zurückzuführen sind. Er verdeutlicht zudem die Ineffizienz und Schwächen der Zahlungsinstitute bei der Aufrechterhaltung von Systemkontrollen zur Identifizierung und Minderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.
Der Bericht Die Autoren kamen zu dem Schluss, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ihren gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Überwachung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken bei den Zahlungsinstituten nicht nachkommen.
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