FINMA erlaubt Chip-Scanning und Geolokalisierung für das digitale Kunden-Onboarding
Die FINMA erlaubt nun das Scannen von in biometrische Ausweisdokumente integrierten Mikrochips als Bestandteil des Online-Onboarding-Verfahrens. Änderungen tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
deshalb, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht wird es ermöglichen, die Geolokalisierung als Option zur Bestätigung der Wohnadresse der Vertragsperson einzusetzen.
Zwei Jahre nach den letzten Änderungen des Rundschreibens „Video und digitale Erkennung“ erneuert die FINMA zusätzlich das Verfahren zur digitalen Einführung von Kundenbeziehungen, um den neuesten Technologien Rechnung zu tragen.
Digitale Identifikation Die Abläufe werden weiter digitalisiert, um Unternehmen ein nahtloses Onboarding-Erlebnis für ihre Nutzer zu ermöglichen.
Daher wurden die technologischen Möglichkeiten biometrischer Pässe berücksichtigt.
Gemäß den neuen Änderungen könnten Finanzintermediäre auf die bisher zur Identifizierung von Nutzern übliche Banküberweisung verzichten, wenn die erforderlichen Informationen aus dem in biometrischen Ausweisdokumenten integrierten Mikrochip ausgelesen werden können.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) führte eine öffentliche Sitzung zur teilweisen Änderung der oben genannten Bekanntmachung durch. Die Möglichkeit, Chipdaten aus biometrischen Ausweisdokumenten zu übernehmen, wurde allgemein begrüßt, und mehrere Teilnehmer zeigten Interesse an der Erörterung weiterer Erleichterungen im Identifizierungsverfahren.
Im Gegensatz dazu ist die FINMA der Ansicht, dass die digitale videobasierte Identifizierung, unterstützt durch eine manuelle Überprüfung, nicht ausreichend sicher ist, um sie mit zusätzlichen Sicherheitsmechanismen wie Banküberweisung oder dem neu verfügbaren Chip-Scanning durchzusetzen.
