Der Versicherungs- und Rentensektor in Simbabwe erzielt Fortschritte bei den Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Beide Sektoren in Simbabwe sind anfällig für Geldwäsche, und die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, die zur Zunahme von Geldwäsche beiträgt, hat für die Behörden oberste Priorität. Daher haben die Sektoren die Durchführung einer Bewertung des Geldwäscherisikos im Land zum Ziel gesetzt. Diese Bewertung dient als Grundlage für einen risikobasierten Ansatz zur Überwachung der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung.
Gemäß den FATF-Empfehlungen müssen alle Länder die folgenden Punkte identifizieren, analysieren und verstehen: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Risiken für den Staat und darauf aufbauend Maßnahmen zur wirksamen Minderung dieser Risiken.
Die Versicherungsbranche ist aufgrund der hohen Finanzströme anfälliger für Wirtschaftskriminalität als andere Branchen. Das IPEC befindet sich derzeit in der Phase der Durchführung einer Branchenrisikobewertung, die voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein wird. Im Anschluss daran wird der Fokus laut IPEC verstärkt auf die Aufsicht im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gerichtet sein.
Beide Sektoren sind mit anderen Unternehmen der Finanzbranche verknüpft. Daher ist die Verbesserung der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen im lokalen Renten- und Versicherungswesen von entscheidender Bedeutung. Auch an der simbabwischen Börse sind mehrere Unternehmen aus dem Renten- und Versicherungssektor notiert, die Opfer von Wirtschaftskriminalität werden können.
Simbabwe ist Mitglied der FATF-Weltgemeinschaft, die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) nach internationalen Standards festlegt und aktualisiert. Laut der Nationalen Regulierungsbehörde (NRA) bestand 2019 in Simbabwe ein mittleres Geldwäscherisiko. Um eine Verschärfung der AML/CFT-Bestimmungen zu verhindern, ist eine Verbesserung der Einhaltung dieser Vorschriften unerlässlich.
Mehr über die Einhaltung der AML- und CFT-Vorschriften zur Bekämpfung von Finanzkriminalität gewusst. Einhaltung der Vorschriften zu Terrorismusfinanzierung und Geldwäschebekämpfung zur Eindämmung von Finanzkriminalität
