Die in Malta ansässige Pilatus Bank wurde wegen Verstößen gegen Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfungsbestimmungen mit einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro belegt.
Die Pilatus Bank versagte in verschiedenen Bereichen, darunter bei der Identitätsprüfung von Kundenunternehmen, der Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten und AML screening von PEPs und anderen Hochrisiko-Einheiten.
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde FIAU (Financial Intelligence Analysis Unit) hat die Pilatus Bank wegen Verstößen gegen die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen mit einer Geldstrafe von rund 5 Millionen Euro (4,975,500 Euro) belegt.
Die Regulierungsbehörde veröffentlichte am 31. August einen Bericht, in dem Folgendes festgehalten wurde: „Die Bank hat sich und den maltesischen Rechtsraum gravierenden Geldwäscherisiken ausgesetzt, die in keiner Weise gemindert wurden. Die völlige Missachtung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Bank führte dazu, dass Millionenbeträge ungehindert durch die maltesische Wirtschaft flossen, ohne dass die Möglichkeit von Geldwäsche in Betracht gezogen wurde.“
Die FIAU stellt fest, dass die Pilatus Bank nach Durchsicht der Stichprobenunterlagen nicht die notwendigen Informationen und Unterlagen eingeholt hat, um den Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehungen zu verstehen – eine Aufgabe, die für die Erstellung des Risikoprofils des Kundengeschäfts unerlässlich ist.
Der FIAU-Bericht deckte illegale Aktivitäten in 97 % der Bankgeschäfte auf, wobei verdächtige Transaktionen in 86 % der Fälle ungeprüft abgewickelt wurden. Folgende Mängel wurden im Bericht festgestellt:
- Informationen zu Kundentransaktionen, deren Einkommensquellen und geschätzten Kontoaktivitäten waren insgesamt unzureichend.
- Nicht verifizierte Kundendaten wurden akzeptiert.
- Es fehlten dokumentierte Nachweise über die Investoren.
- Es wurden nicht verifizierte Lebensläufe von Kunden und Geschäftspartnern eingeholt.
- Gesamtversagen bei der Besprechung Erweiterte Due Diligence (EDD) Verbindlichkeiten
In ihren Schlussbemerkungen riet die FIAU der Bank, angemessene Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen und das Unternehmen vor potenziellen Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.
Zu diesen robusten Maßnahmen gehört die Umsetzung von EDD- und CDD-Maßnahmen. PEPs und anderen Hochrisiko-Unternehmen, die genaue Überwachung von Kundentransaktionen und die Dokumentenprüfung vor der Freigabe von Transaktionen und dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen. Experten zufolge lassen sich diese Ziele effektiv durch den Einsatz KI-gestützter Identitätsprüfungssysteme erreichen, die Prozesse wie KYC (Know Your Customer) und AML screening.
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