Pakistans Zentralbank veröffentlicht neue AML/CFT-Vorschriften für Devisenfirmen.
Die pakistanische Zentralbank hat am Dienstag die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) im Devisenunternehmenhandbuch 2018 geändert, um sie noch besser an den Aktionsplan der FATF anzupassen.
Die internationale Finanzaufsichtsbehörde wird ihre Entscheidung bezüglich der Mängel des Landes in den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt geben.
„Die Börsenunternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den FATF-Vorschriften entsprechen“, so die pakistanische Zentralbank (SBP). Um dies zu erreichen, werden ihre Richtlinien, Standardarbeitsanweisungen, Compliance-Programme und Vertriebskanäle fortlaufend vom Verwaltungsrat überwacht.
Devisenunternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren und deren Identität anhand authentischer Dokumente, Daten oder Informationen zu überprüfen. Es muss festgestellt werden, ob es einen wirtschaftlich Berechtigten gibt, der nicht der Kunde ist.
Bei der Umtauschung von Fremdwährungen bis zu einem Betrag von 500 USD können Wechselstuben die üblichen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden anwenden. Dabei sollten zumindest Angaben wie Name und Anzahl der Ausweisdokumente erfasst werden, sofern keine Anzeichen für eine verdächtige Transaktion vorliegen.
Gemäß den Änderungen der pakistanischen Zentralbank (SBP) müssen Devisenfirmen automatisierte Systeme für die Kundenrisikoprofilierung, die Geldwäscheprüfung und die Transaktionsüberwachung einsetzen. Darüber hinaus sind die Firmen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige im Nachhinein entstehende Risiken zu managen und zu eliminieren.
