Großbritannien führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten für ausländische Unternehmen ein
Die Umsetzung des britischen Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität (Transparenz und Strafverfolgung) wurde angesichts des Vorgehens Russlands in der Ukraine vorgezogen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung eines öffentlichen Registers für die wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien im Vereinigten Königreich vor, die sich im Besitz von ausländischen Unternehmen und ähnlichen Einrichtungen befinden. Der genaue Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Registers ist noch unklar, es wird aber sicherlich bald erfolgen: Der Gesetzentwurf wurde am 2. März 2022 im Unterhaus in erster Lesung behandelt.
Am 7. März wurden die eingebrachten Änderungsanträge veröffentlicht; die zweite und dritte Lesung sollten noch am selben Tag stattfinden. Die Regierung kündigte an, die Umsetzung werde zügig erfolgen. Wir werden diese Mitteilung aktualisieren, sobald die Änderungen des Gesetzesentwurfs konkreter werden.
Die frühzeitige Umsetzung des Gesetzesentwurfs ist auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, die weit mehr als nur die ukrainischen Bürger betrifft. Dieses Dokument bietet einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand zu den vorgeschlagenen neuen Regelungen, einschließlich der Bereiche, in denen noch Unsicherheiten bestehen.
Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs können sich noch ändern, bevor er in Kraft tritt. Eine detailliertere Analyse wird folgen, sobald der Gesetzentwurf das Parlament durchläuft und die britische Regierung und ihre Behörden entsprechende Leitlinien veröffentlichen.
Folgende Personen könnten von dem neuen Gesetz betroffen sein und sollten dessen Bestimmungen verstehen, um zu prüfen, ob sie betroffen sind und was sie tun müssen:
- Nicht-britische Unternehmen, die Immobilien in Großbritannien besitzen, sowie deren Aktionäre und Führungskräfte;
- Nicht-britische Treuhänder, die direkt oder indirekt britische Immobilien halten;
- Stifter, Protektoren und Begünstigte von Nicht-UK-Trusts, die direkt oder indirekt britisches Immobilienvermögen halten;
- Stiftungen, die Immobilien im Vereinigten Königreich halten, sowie deren Gründer, Vorstandsmitglieder und Begünstigte; und
- Partnerschaften mit Sitz außerhalb Großbritanniens, die Immobilien in Großbritannien halten.
Die Möglichkeit der Einführung eines öffentlichen Registers für ausländische Unternehmen, die Eigentümer von Immobilien in Großbritannien sind, wurde 2016 diskutiert, und ein Entwurf für ein Gesetz zur Registrierung ausländischer Unternehmen wurde im Juli 2018 veröffentlicht, trat aber zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft.
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